Deidesheim
#2303
Bei dem angebotenen Objekt handelt es sich um ein Abrissgrundstück, das zurzeit mit einem Einfamilienhaus, das in den 60er Jahren erstellt wurde, bebaut ist. Der weitläufige Garten wurde mit einem Swimmingpool ausgestattet. Die Grenzbebauung der Garage mündet an der Friedhofsmauer.
Aufgrund der bauzeittypischen Gestaltung und Ausstattung sowie auch fehlender energetischer Anforderungen erscheint eine Kernsanierung des Hauses eher unwirtschaftlich und wir halten daher einen Abriss für eine logische Konsequenz.
Das großzügige und sonnige Areal in direkter Weinbergslage und mit Blick auf den Haardt-Rand bietet Ihnen mit seinem attraktiven Baufenster von ca. 23 Meter Tiefe ideale Möglichkeiten, um z.B. Ihre persönlichen Ideen für ein modernes und großzügiges Ein- oder Zweifamilienhaus mit Platz für Pool zu verwirklichen. Auch 2 Doppelhaushälften oder eine kleine Wohnanlage mit 4 bis 5 Einheiten scheint nach derzeitigem Erkenntnisstand (ohne Präjudiz) für einen Bauträger denkbar.
Das Grundstück fällt NICHT in den Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Die Bebaubarkeit orientiert sich nach § 34 BauGB an der Nachbarbebauung. Dort sehen wir 1,5 und 2,5 -geschossige Wohnhäuser mit Satteldächern und Pultdächern.
Eine individuelle gewünschte Bebauung könnte durch Konzept-Vorstellung beim Bauamt oder im Wege einer Bauvoranfrage geklärt werden.
Weitere Details erhalten Sie gerne auf persönliche Anfrage!
Eckdaten
Preis
Anna Brock, Assistentin der Geschäftsführung
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